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Hunde an- und abmelden

Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der Stadt Buchs ist die Finanzverwaltung dafür zuständig. Gemäss Art. 24 des Hundegesetzes (sGS 456.1; abgekürzt HuG) besteht eine Steuerpflicht für Hunde. In Buchs beträgt die Hundesteuer CHF 120 pro Hund im Kalenderjahr.

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Chip gekennzeichnet werden und bei AMICUS - der nationalen Datenbank für Hunde - registriert werden.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Gestützt auf Ihre Meldung registriert die Finanzverwaltung Ihren Hund in der gemeindeeigenen Datenbank und stellt Ihnen die Hundetaxe in Rechnung. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe. Hundemarken werde keine abgegeben.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung nebst der Finanzverwaltung auch der AMICUS, die neue Hundedatenbank, info@amicus.ch oder 0848 777 100, zu melden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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