Hunde an- und abmelden
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Chip gekennzeichnet werden und bei AMICUS - der nationalen Datenbank für Hunde - registriert werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 081 755 75 60 | finanzverwaltung@buchs-sg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung nebst der Finanzverwaltung auch der AMICUS, die neue Hundedatenbank, info@amicus.ch oder 0848 777 100, zu melden.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.