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Bauanzeige Manuel Baltresca und Jennifer Moreschi

25. November 2009
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftBaltresca Manuel und Moreschi Jennifer, Holderweg 18, 9470 Buchs
GrundeigentümerOrtsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
ProjektverfasserMärk Architektur AG, Wiedenstrasse 50b, 9470 Buchs
BauvorhabenNeubau Einfamilienhaus
LageRäfiserhalde, Parzelle Nr. 3454


Das Baugesuch liegt vom 25. November 2009 bis 8. Dezember 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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