Bauanzeige Jakob Jann AG
Bauherrschaft | Jakob Jann AG, Saarstrasse 18/Postfach, 9471 Buchs |
Grundeigentümer | do. |
Projektverfasser | Christian Senn, Churerstrasse 137, 9470 Buchs |
Bauvorhaben | Umnutzung Teppichfabrik Jann, 2. Etappe |
Lage | Saarstrasse/Ackerweg, Parzelle Nr. 943 |
Das Baugesuch liegt vom 1. Februar 2010 bis 15. Februar 2010 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.