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Bauanzeige Jakob Jann AG

1. Februar 2010
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).

BauherrschaftJakob Jann AG, Saarstrasse 18/Postfach, 9471 Buchs
Grundeigentümerdo.
ProjektverfasserChristian Senn, Churerstrasse 137, 9470 Buchs
BauvorhabenUmnutzung Teppichfabrik Jann, 2. Etappe
LageSaarstrasse/Ackerweg, Parzelle Nr. 943


Das Baugesuch liegt vom 1. Februar 2010 bis 15. Februar 2010 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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