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Bauanzeige Anja Sommer Kutzer und Hermann Kutzer-Sommer

16. Juli 2012
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftAnja Sommer Kutzer und Hermann Kutzer-Sommer, Histengasse 74, 9475 Sevelen
Grundeigentümerdo.
Projektverfasserk_m Architektur, Glockengiesse 2, 6900 Bregenz
BauvorhabenNeubau Einfamilienhaus
LageWingerthalde, Parzelle Nr. 517

Das Baugesuch Nr. 12145 liegt vom 16. Juli 2012 bis 30. Juli 2012 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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