Ausgangslage
Die Stadt Buchs verkauft im Altendorf das Grundstück Nr. 3538 mit einer Fläche von total 1'169 m2 an zwei Baulandinteressenten (zwei Teilparzellen). Das Grundstück gehört zur Wohnzone (W2). Die Planung und Realisierung der Erschliessung mit Zufahrt hat durch die zukünftigen Grundeigentümer in gemeinsamer Abstimmung zu erfolgen. Es bestehen keine Handwerker- und Architekturverpflichtungen. Das Grundeigentum ist selber zu bewohnen; ein Verkauf an einen Investor oder als Renditeobjekt ist nicht vorgesehen.
Da die Nachfrage nach Bauland in Buchs sehr gross ist, kann erwartet werden, dass die Anzahl der Be-werber das Angebot von zwei Baulandparzellen übersteigen wird. Die Zuteilung erfolgt deshalb auf-grund der nachfolgenden Bedingungen.
1. Antragsberechtigte Personen
Die Baulandinteressenten sind in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:
a) Einwohner mit Wohnsitz in Buchs, die kein Grundeigentum (kein Grundstück in Bauzone) in Buchs besitzen.
b) Ehemalige Einwohner von Buchs, die innert drei Monaten nach Erstellung des Eigenheims den Wohnsitz wieder nach Buchs verlegen werden.
c) Personen mit Arbeitsplatz in Buchs, die innert drei Monaten nach Erstellung des Eigenheims den Wohnsitz nach Buchs verlegen werden.
d) Personen mit Kindern mit Wohn- und Steuersitz ausserhalb von Buchs, die innert drei Monaten nach Erstellung des Eigenheims den Wohnsitz nach Buchs verlegen werden.
2. Zuteilung der Parzellen
Wenn gleichzeitig mehrere Interessenten die gleiche Parzelle kaufen möchten, wird nach folgenden Kriterien in absteigender Reihenfolge entschieden:
a) nach Punkt 1, Rangfolge innerhalb der antragsberechtigten Personen
b) vorzugsweise junge Familie mit Kindern
c) vorzugsweise mit längerem Wohnsitz in Buchs
d) ehrenamtliche Tätigkeit
e) durch das Los
3. Vertragsbedingungen
- Der Baulandverkaufspreis beträgt CHF 500 pro m2 für die jeweilige Parzelle.
- Die beiden Grundeigentümer planen und realisieren gemeinsam die Erschliessung und Zufahrt.
- Nach dem Vergabeentscheid des Stadtrates sind die Parzellen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren zu überbauen.
- Das Bauland ist innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Baubewilligung zu überbauen; an-sonsten bedingt die Stadt ein Rückkaufsrecht ohne Mehrkosten aus. Zusätzlich behält die Stadt 20% des Kaufpreises als Reugeld für Ihre Umtriebe.
- Mit Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung ist innert 10 Tagen eine Anzahlung von CHF 15'000 zu leisten. Falls vom Kauf zurückgetreten wird, behält die Stadt von der geleisteten Anzahlung CHF 5'000 als Entschädigung für ihre Umtriebe.
- Bei Vertragsabschluss muss die Käuferschaft ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines Schweizer Finanzinstituts über den gesamten Kaufpreis vorweisen.
- Sämtliche aus dem Kaufvertrag erwachsende Handänderungssteuern, Beurkundungs- und Grundbuchgebühren tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte.
- Die Vermessungs- und Vermarkungskosten inkl. Grundstückteilung der Teilparzellen trägt die Käuferschaft.
- Die Erschliessungskosten der Parzelle Nr. 3538 für Zufahrt und Werkleitungen trägt die Käuferschaft.
- Die Käuferschaft verpflichtet sich, die geplanten Wohngebäude nach Minergiestandard zu erstellen.
- Die Gewerbebetriebe der Stadt Buchs sind bei der Ausschreibung der Bauarbeiten zur Offertstellung einzuladen.
4. Verkaufsverfahren
Verkaufsablauf
Der Stadtrat berät die Vergabe der Parzellen. Die Zuteilung ist abschliessend. Die Vergabeentscheidung des Stadtrates wird den Begünstigten schriftlich mitgeteilt. Die nichtberücksichtigten Antragsteller werden ebenfalls schriftlich informiert.
Ausschreibung zum Verkauf
Die Publikation des Baulandverkaufs erfolgt mittels Inserat im W&O am 08. Nov. 2016 und auf der Homepage der Stadt Buchs.
Umfang des Antrags und der Bewerbung
Der Antrag und die Bewerbung müssen folgende Angaben enthalten:
- Ausgefülltes Gesuchsformular
- Begründung der Bewerbung
- Erklärung zur Selbstnutzung und Wohnsitznahme in der Stadt Buchs
- Steuerregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
- Eingabetermin:
Eingabetermin für das Angebot ist Mittwoch, der 7. Dezember 2016 (Poststempel/Eingeschrieben).
Grundbuchamtlicher Ablauf
1. Reservationsvereinbarung mit Auflage zur Erstellung eines gemeinsamen Erschliessungskonzeptes innerhalt zwei Monate nach Stadtratsbeschluss
2. Grundstücksteilung
3. Kaufvertrag Beurkundung inkl. Rückkaufsrecht auf fünf Jahr
- Zahlungsversprechen
- das Baugesuch ist innerhalb von sechs Monaten einzuleiten
- Eintragung erst mit rechtskräftiger Baubewilligung
- Verpflichtung innerhalb 1 Jahres zur Überbauung
- Verpflichtung zur gemeinsamen Erschliessung der Grundstücke auf ihre Kosten.
4. Eintragung der Kaufverträge
Eingabeadresse
Stadt Buchs, Liegenschaftsverwaltung, St. Gallerstasse 2, 9471 Buchs SG
Zuständig: Daniel Göldi, Leiter Liegenschaften
Telefon 081 755 75 87, E-Mail: daniel.goeldi@buchs-sg.ch