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Bauanzeige Gourmet Egga GmbH, Buchs

9. Oktober 2009
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).

BauherrschaftGourmet Egga GmbH, Kreuzgasse 10a, 9470 Buchs
GrundeigentümerMathis-Diethelm Franz, Staatsstrasse 70, 9472 Grabs
ProjektverfasserGourmet Egga GmbH, Kreuzgasse 10a, 9470 Buchs
BauvorhabenEinbau Lebensmittelverkaufsgeschäft (Käsespezialitäten)
LageKreuzgasse 10a, Parzelle Nr. 346

Das Baugesuch liegt vom 9. Oktober 2009 bis 22. Oktober 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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