Bürgerversammlung (Rechnung 2019) - Urnenabstimmung vom 19. April 2020
Informationen
- Beschreibung
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Coronavirus verunmöglicht die ordentliche Durchführung einer Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.
Gestützt auf diese Bestimmung hat der Stadtrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
- Jahresrechnung 2019, Verwendung Ertragsüberschuss und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 der Stadt Buchs
- Jahresrechnung 2019, Verwendung Reingewinn und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 des Elektrizitäts- und Wasserwerkes der Stadt Buchs
- Gründung des «Zweckverbandes Feuerwehr Werdenberg Süd (FWWS)» per 1. Januar 2021
- Auflösung des Zweckverbandes «Logopädische Vereinigung Werdenberg» per 31. Dezember 2020
Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme brieflich abgeben. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne ist an dieser Volksabstimmung ausnahmsweise nicht möglich. Das Antwortkuvert kann am Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 19. März 2020 die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus betreffend die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen erlassen. Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren, ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne ausnahmsweise nicht möglich. Der Verzicht auf diesen Stimmkanal erscheint in der vorliegenden Situation geeignet und verhältnismässig, um den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Mitglieder der Stimmbüros, vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu unterstützen. Zu beachten ist, dass teilweise bereits Stimmrechtsausweise gedruckt worden sind, welche die Urnenöffnungszeiten der Stadt enthalten. Die Urnenöffnungszeiten gelten mit dem Ausschluss der persönlichen Stimmabgabe nicht mehr, die Stimmrechtsausweise bleiben für die briefliche Stimmabgabe aber gültig. Übergeben Sie das Zustellkuvert frühzeitig der Post, damit es rechtzeitig bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag bei der Stadt eintrifft. Sie können das Zustellkuvert auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten der Stadtverwaltung werfen.
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Dokumente
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Inserat | Download | 0 | Inserat |
Bürgerversammlungsheft | Download | 1 | Bürgerversammlungsheft |
Stadt Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang | Download | 2 | Stadt Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang |
Stadt Buchs; Erfolgsrechnung 2019 detailliert mit Abweichungen | Download | 3 | Stadt Buchs; Erfolgsrechnung 2019 detailliert mit Abweichungen |
Stadt Buchs; Investitionsrechnung 2019 detailliert | Download | 4 | Stadt Buchs; Investitionsrechnung 2019 detailliert |
Stadt Buchs; Bilanz 2019 detailliert | Download | 5 | Stadt Buchs; Bilanz 2019 detailliert |
Stadt Buchs; Bilanzanpassungsbericht | Download | 6 | Stadt Buchs; Bilanzanpassungsbericht |
EW Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang | Download | 7 | EW Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang |
EW Buchs; Bilanzanpassungsbericht | Download | 8 | EW Buchs; Bilanzanpassungsbericht |
Soziale Dienste Werdenberg; Jahresrechnung 2019 | Download | 9 | Soziale Dienste Werdenberg; Jahresrechnung 2019 |
Ergebnisse Abstimmung vom 19.04.2020 | Download | 10 | Ergebnisse Abstimmung vom 19.04.2020 |