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Bürgerversammlung (Rechnung 2019) - Urnenabstimmung vom 19. April 2020

19. Apr. 2020

Kontakt

Stadtkanzlei, Tel. 081 755 75 10
stadtkanzlei@buchs-sg.ch

Informationen

Beschreibung

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona­virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung einer Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenab­stimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.

Gestützt auf diese Bestimmung hat der Stadtrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürger­ver­sammlung an der Urne zu beschliessen:

  1. Jahresrechnung 2019, Verwendung Ertrags­überschuss und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 der Stadt Buchs
  2. Jahresrechnung 2019, Verwendung Reinge­winn und Bilanzanpassungsbericht per 1. Ja­nuar 2019 des Elektrizitäts- und Wasserwer­kes der Stadt Buchs
  3. Gründung des «Zweckverbandes Feuerwehr Werdenberg Süd (FWWS)» per 1. Januar 2021
  4. Auflösung des Zweckverbandes «Logopädische Vereinigung Werdenberg» per 31. Dezember 2020

Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme brief­lich abgeben. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne ist an dieser Volksabstimmung ausnahms­weise nicht möglich. Das Antwortkuvert kann am Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr in den Brief­kasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden.


Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 19. März 2020 die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus betreffend die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen erlassen. Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren, ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne ausnahmsweise nicht möglich. Der Verzicht auf diesen Stimmkanal erscheint in der vorliegenden Situation geeignet und verhältnismässig, um den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Mitglieder der Stimmbüros, vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu unterstützen. Zu beachten ist, dass teilweise bereits Stimmrechtsausweise gedruckt worden sind, welche die Urnenöffnungszeiten der Stadt enthalten. Die Urnen­öffnungszeiten gelten mit dem Ausschluss der persönlichen Stimmabgabe nicht mehr, die Stimmrechtsausweise bleiben für die briefliche Stimmabgabe aber gültig. Übergeben Sie das Zustellkuvert frühzeitig der Post, damit es rechtzeitig bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag bei der Stadt ein­trifft. Sie können das Zustellkuvert auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten der Stadtverwaltung werfen.

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Stadt Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang Download 2 Stadt Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang
Stadt Buchs; Erfolgsrechnung 2019 detailliert mit Abweichungen Download 3 Stadt Buchs; Erfolgsrechnung 2019 detailliert mit Abweichungen
Stadt Buchs; Investitionsrechnung 2019 detailliert Download 4 Stadt Buchs; Investitionsrechnung 2019 detailliert
Stadt Buchs; Bilanz 2019 detailliert Download 5 Stadt Buchs; Bilanz 2019 detailliert
Stadt Buchs; Bilanzanpassungsbericht Download 6 Stadt Buchs; Bilanzanpassungsbericht
EW Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang Download 7 EW Buchs; Jahresrechnung 2019 mit Anhang
EW Buchs; Bilanzanpassungsbericht Download 8 EW Buchs; Bilanzanpassungsbericht
Soziale Dienste Werdenberg; Jahresrechnung 2019 Download 9 Soziale Dienste Werdenberg; Jahresrechnung 2019
Ergebnisse Abstimmung vom 19.04.2020 Download 10 Ergebnisse Abstimmung vom 19.04.2020

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