Inhalt

Schulkommission

Auszug aus der Schulordnung der Politischen Gemeinde Buchs

Art. 9 Zuständigkeit

Die Schulkommission steht dem Schulpräsidium beratend zur Seite. Gemeinsam sind sie für die langfristige Entwicklung der Schule zuständig.

Die Schulkommission beobachtet die Entwicklung in Gesellschaft und Bildungswesen. Sie sorgt dafür, dass die Schulen und schulischen Einrichtungen ihren Bildungsauftrag zeitgemäss erfüllen können.

Sie legt Schwerpunkte fest und informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Entwicklungsstand der Schule.

Art. 10 Aufgaben

Der Schulkommission obliegen insbesondere:


a)das Beantragen der langfristigen Zielsetzungen und Grundsätze zuhanden des Gemeinderates;
b)die Verabschiedung des pädagogischen Leitbildes der Schule;
c)die Vorberatung der Schulordnung sowie anderer allgemein verbindlicher Reglemente über das Schulwesen, welche der Gemeinderat nach Art. 6 dieser Schulordnung erlässt;
d)die Genehmigung von schulischen Konzepten und Weisungen;
e)die Abklärung der langfristigen Raumbedürfnisse der Schulen und die Vorberatung von Neu- oder Umbauten von Schulanlagen inkl. die Erstellung von Schulraumkonzepten;
f) das Erstellen von Prognosen über die Schülerzahlen;
g)die Festlegung des Stellenplanes und der Anzahl Klassen pro Jahrgang;
h)die Festsetzung der nicht vom Erziehungsrat festgelegten Ferien und Freitage;
i)die Wahl der Schulleitung;
j)der Entscheid über die Besoldungserhöhung der Lehrpersonen mit Schulleitungsfunktion im Rahmen der systematischen lohnwirksamen Qualifikation (SLQ) auf Antrag des Rektorats;
k)die Durchführung von Unterrichtsbesuchen;
l)die Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten der Schulkommission in Absprache mit der Informationsstelle der politischen Gemeinde

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Fusszeile