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Beglaubigung

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).

Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Frontoffice vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

Unterschriftsbeglaubigung, je Unterschrift 
Einwohner und Firmen mit Sitz in BuchsCHF 15.00
übrigeCHF 40.00

Beglaubigung einer Kopie 
Beglaubigung, 1. SeiteCHF 5.00
Fotokopie FolgeseitenCHF 1.00


Apostille
Das Dokument für Länder, welche dem "Haager Abkommen" von 1961 beigetreten sind, können mit einer Apostille beglaubigt werden. Die Staatskanzlei stellt die Apostillen in folgenden Sprachen aus: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch. Die Dokumente müssen demzufolge nicht mehr vom entsprechenden Konsulat oder von der Botschaft des Empfängerlandes in der Schweiz überbeglaubigt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Staatskanzlei.

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