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Schulanlagen

Für die ausserschulische Benützung von Schulanlagen ist eine Bewilligung erforderlich. Es gelten sinngemäss Ziff. 3 bis 6 des Benützungsregelements für Schulanlagen.
Die administrative Abwicklung (Bearbeitung von Reservationsanfragen, Raumbelegungsgesuchen, Bewilligung) erfolgt durch die Liegenschaftsverwaltung.

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