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Zustandekommen fakultatives Referendum Nachtragskredit "Renaturierung Farbbach"

23. Mai 2025

Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
(Art. 27 RIG, Art. 16 GO)

Gegen den Beschluss des Stadtrats vom 24. März 2025 über den Nachtragskredit «Renaturierung Farbbach» in der Höhe von CHF 224'829.15 ist das Referendum ergriffen worden.

Die Prüfung des Referendumsbegehrens hat erge­ben:

eingereichte Unterschriften                             493

davon ungültige                                                   12

gültige Unterschriften                                       481

Quorum für das Zustandekommen                 315

Der Stadtrat stellt fest, dass das Referendums-begehren zustande gekommen ist.

Die Urnenabstimmung findet am 28. September 2025 statt.

Rechtsmittel:

Gegen vorstehenden Entscheid kann innert 14 Tagen Rekurs beim Departement für Inneres des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden (Art. 43bis Abs. 1 lit. a VRP).

Referendum

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