Erneuerungswahlen der Stadtbehörden der Politischen Gemeinde Buchs für die Amtsdauer 2025-2028; Mitglieder des Stadtrates; 2. Wahlgang
Der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Stadtbehörden für die Amtsdauer 2025-2028 fand am 22. September 2024 statt.
Die Wahlprotokolle sind auf der Internetseite der Stadt (www.buchs-sg.ch) abrufbar.
Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 lediglich drei der fünf Mitglieder des Stadtrates das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreicht haben, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Eine stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht (Art. 29 Abs. 1 WAG).
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der zweite Wahlgang am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang können bis spätestens 30. September 2024, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei, St. Gallerstrasse 2, 9470 Buchs, eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Die Stadtkanzlei gibt das entsprechende Formular ab bzw. ist untenstehend abrufbar.
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag Erneuerungswahl Mitglied Stadtrat 2. Wahlgang (PDF, 76.58 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Erneuerungswahl Mitglied Stadtrat 2. Wahlgang |