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Stadtrat

Der vom Volk gewählte Stadtrat ist als Exekutive das oberste Führungsorgan der Stadtverwaltung. Er trifft sich alle zwei Wochen in der Regel am Montagabend zu seinen Sitzungen.

Der Stadtrat:
  • stellt Anträge an die Bürgerschaft;
  • vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft;
  • organisiert und führt die Verwaltung;
  • bestellt Kommissionen;
  • erfüllt weitere grundlegende Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
  • reicht Klagen ein, anerkennt Klagen, ergreift Rechtsmittel und schliesst Vergleiche ab;
  • setzt Recht unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft;
  • vertritt die Stadt nach aussen;
  • informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
  • erfüllt alle weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.

Der Buchser Stadtrat ist im Ressortsystem organisiert. Jedes Mitglied steht einem Ressort vor:
  • Alter/Gesundheit
  • Bau/Umwelt
  • Bildung
  • Gesellschaft
  • Kultur/Freizeit/Sport
  • Präsidiales
  • Sicherheit/Verkehr

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