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Einbürgerung

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Buchs erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nachdem wird das Verfahren der 'Einbürgerung im Allgemeinen' oder der 'Besonderen Einbürgerung' angewendet. Der Einbürgerungsrat ist für die Einbürgerungen zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Sicherheits- und Justizdepartement am Verfahren beteiligt.

Die Stadtkanzlei informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das kantonale Gesuchsformular können Sie bei der Stadtkanzlei beziehen.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.

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