Veranstaltung
Ist eine Veranstaltung öffentlich zugänglich, sind nähere Abkärungen nötig.
Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.
Auch die Durchführung von Tombola- oder Lottoveranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Grundlage ist das Gesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten.
Schliesslich beinhaltet auch die eidg. Schall- und Laserverordnung verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 081 755 75 10 | stadtkanzlei@buchs-sg.ch |
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Gastgewerbe |
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Beanspruchung des öffentlichen Grundes | Download |
Brandschutztechnische Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen | Download |
Gastgewerbepatent für einen Anlass | Download |
Polizeistundenverlängerung bis 03.00 Uhr | Online-Formular |
Polizeistundenverlängerung länger als 03.00 Uhr | Online-Formular |