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Stüdtlimühle

Die Stüdtlimühle kann an Dritte vermietet werden, soweit es der Eigenbedarf durch die Politische Gemeinde Buchs zulässt. Die Vermietung erfolgt im Regelfall nur an Personen und Institutionen mit Sitz in Buchs, wobei je nach Nutzergruppe unterschiedliche Ansätze zur Anwendung gelangen. Die Miete der Räumlichkeiten ist schriftlich zu beantragen.
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