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Energieförderung/ - beratung

Energieberatung

Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz, zum Vorgehen bei einer Gebäudesanierung / einem Neubau oder zur Einsparung von Energiekosten, stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügu…

Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz, zum Vorgehen bei einer Gebäudesanierung / einem Neubau oder zur Einsparung von Energiekosten, stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung.

Telefonische oder online Beratung                                                                        

Die Energieagentur St.Gallen gibt Ihnen zu diesen Themen im Rahmen einer telefonischen Kurzberatung oder eines 45-minütigen online Beratungsgespräches kostenlos Auskunft. https://www.energieagentur-sg.ch/beratungsangebot 

Zudem finden Sie aus der Homepage weitere Tipps, wie Sie Energie und Ressourcen im Alltag einsparen können.

Vorort-Beratung zum Heizungsersatz                                                  

Wünschen Sie eine kostenlose Beratung bei Ihnen vorort zum Ersatz Ihrer mehr als 10 Jahre alten, fossilen Heizung (Ein- und Mehrfamilienhaus)? Melden Sie sich bitte bei der Impulsberatung  ErneuerbarHeizen von EnergieSchweiz. Dort erhalten Sie eine Liste von Beratern/innen in Ihrer Region. https://erneuerbarheizen.ch/impulsberatung/

Vorort-Beratung zur Gebäudesanierung                                                                                 

Für Fragen zu einer gesamtheitlichen Gebäudesanierung wenden Sie sich bitte an eine Energiefachperson in der Region Werdenberg. Die Beratung „Gebäudemodernisierung mit Konzept“ findet bei Ihnen vorort statt, schliesst mit einem umfangreichen Beratungsbericht ab und wird vom Kanton St. Gallen gefördert.https://www.energieagentur-sg.ch/gebaeudemodernisierung 

Energieförderung

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Buchs hat ihr Förderprogramm überarbeitet. Dieses tritt voraussichtlich am 1. Februar 2024 in Kraft (s. Medienmitteilung vom 10.11.2023). Für För­der­gesuche…

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Buchs hat ihr Förderprogramm überarbeitet. Dieses tritt voraussichtlich am 1. Februar 2024 in Kraft (s. Medienmitteilung vom 10.11.2023). Für För­der­gesuche, die bis einschliesslich 31.01.2024 bei der Bauverwaltung eingereicht werden, gelten die untenstehenden, aktuellen Förderbedingungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung (bauverwaltung@buchs-sg.ch, 081 755 75 80).

Klimaschutzmassnahmen kosten Geld. Die Bereitschaft von Privaten und Unternehmen, sich für den Klimaschutz einzusetzen, wird in Buchs mit finanziellen Anreizen gefördert.

In vielen bestehenden Gebäuden wird die Wärmeenergie heute schlecht genutzt. Ursachen sind alte Fenster sowie schlecht isolierte Dächer und Mauerwerke. Mit Wärmedämmungen an Gebäuden kann der Energieverbrauch verringert und die Energieeffizienz erhöht werden. Weitere Möglichkeiten bestehen in der Nutzung erneuerbarer Energien wie Erdwärme für Heizung und Warmwasserbereitung sowie Photovoltaik für die Stromerzeugung. Solche Massnahmen tragen bei zur Erreichung des im aktuellen Energiekonzept «2021-2035» angestrebten Ziels, bis zum Jahr 2035 den Anteil der fossilen Energien auf unter 20% zu reduzieren. Aber es bedarf finanzieller Förderimpulse. Dazu hat der Stadtrat einen Energiefonds geschaffen.

Der Energiefonds der Stadt Buchs wird gespiesen aus der Stromnutzung. Steuergelder werden dazu in der Regel keine verwendet. Die Belastung beträgt 0.3 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Eine typische 2-Zimmerwohnung trägt in Buchs ca. 6 Franken pro Jahr zur Fondsfinanzierung bei, eine 4-Zimmerwohnung etwa 16 Franken. Kleinere bis mittlere Gewerbebetriebe steuern zwischen 60 und 500, ein grösserer Betrieb etwa 2'000 Franken jährlich bei. Beim heutigen Stromabsatz des Wasser- und Elektrizitätswerkes Buchs von ca. 70 Gigawattstunden pro Jahr dürfte der Energiefonds jährlich mit rund 210'000 Franken geäufnet werden. Werden an den Gebäuden jedoch Wärmeeffizienzmassnahmen getroffen, die durch den Energiefonds gefördert werden, so resultieren schnell Einsparungen bei den Energiekosten, welche die aus der Fondsabgabe resultierenden Zusatzkosten um ein Mehrfaches übersteigen.

Die Förderung aus dem Energiefonds löst Investitionen aus, mit denen einseitige Abhängigkeiten vom Ausland abgebaut und schädliche Klimagase reduziert werden. Sie ist wirkungsorientiert und stützt sich auf quantitative und qualitative Kriterien. Ein substanzieller Teil der Wertschöpfung bleibt in der näheren Region und kann zur Stützung der Konjunktur und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden folgende Massnahmen finanziell unterstützt (Details untenstehend: Publikationen -> Energiefondsreglement):

  • Wärmedämmung von Einzelbauteilen
  • Wärmepumpe
  • Fensterersatz
  • PV-Anlagen
  • Batteriespeicher für PV-Anlagen

Den Antrag zum Erhalt von Fördergeldern finden Sie untenstehend (Online-Dienste -> Energieförderung, Antrag). Reichen Sie den Antrag vor Beginn Ihres Bauvorhabens bei der Bauverwaltung Stadt Buchs, St. Gallerstrasse 2, 9471 Buchs ein.

Förderprogramm Energie des Kantons St.Gallen 

Das Förderprogramm Energie des Kantons St.Gallen unterstützt eine Vielzahl von Massnahmen und Aktivitäten (Ersatz fossiler Heizungen, Gebäudemodernisierung, Mobilität, Beratung, Veranstaltungen, etc.). https://www.energieagentur-sg.ch/

Impulsberatung ErneuerbarHeizen, Programm EnergieSchweiz                     

Die Impulsberatung unterstützt Sie beim Ersatz der mehr als 10 Jahre alten, fossilen Heizung Ihres Ein- oder Mehrfamilienhauses durch ein Heizsystem, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Die kostenlose Beratung findet bei Ihnen vorort statt. https://erneuerbarheizen.ch/impulsberatung/

Pronovo (im Auftrag des Bundes)                        

Planen Sie die Installation einer Photovoltaikanlage? Das nationale Förderprogramm stellt Fördergelder für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Förderung – Pronovo AG

Klimaprämie (Energie Zukunft Schweiz)                           

Gefördert wird der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe in Wohnbauten, im Büro- oder Gewerbegebäude und für Industrieprozesse. Falls Sie auch kantonale oder nationale Fördergelder beantragen, wenden Sie sich direkt an Energie Zukunft Schweiz.

https://energiezukunftschweiz.ch/de/foerderprogramme/angebot/klimapraemie-heizungsersatz/

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