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Bauanzeige Burkhard Stricker

9. November 2009
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftStricker-Schlegel Burkhard, Ablagefach 149 / Maienberg 4377, 9470 Buchs
Grundeigentümerdo.
ProjektverfasserWerner Gantenbein AG, Säntisstrasse 1, 9470 Buchs
BauvorhabenSitzplatzüberdachung
LageMaienberg 4377, Parzelle Nr. 650


Das Baugesuch liegt vom 9. November 2009 bis 23. November 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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