Bauanzeige Burkhard Stricker
Bauherrschaft | Stricker-Schlegel Burkhard, Ablagefach 149 / Maienberg 4377, 9470 Buchs |
Grundeigentümer | do. |
Projektverfasser | Werner Gantenbein AG, Säntisstrasse 1, 9470 Buchs |
Bauvorhaben | Sitzplatzüberdachung |
Lage | Maienberg 4377, Parzelle Nr. 650 |
Das Baugesuch liegt vom 9. November 2009 bis 23. November 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.