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Bauanzeige Debrunner Acifer AG

27. November 2009
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftDebrunner Acifer AG, Industriestrasse 8, 9470 Buchs
GrundeigentümerDebrunner Acifer AG, Hinterlauben 8, 9004 St. Gallen
ProjektverfasserGabathuler AG, Birkenaustrasse 8a, 9470 Buchs
BauvorhabenAnbau Lager
LageIndustriestrasse 8, Parzelle Nr. 1143


Das Baugesuch liegt vom 27. November 2009 bis 10. Dezember 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Ein-wirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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