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Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

8. Januar 2021

Planvorlage der SBB AG betreffend AS25 Trübbach – Buchs SG, Doppelspurausbau,
Projekt mit UVP-Pflicht, Rodung und Festsetzung von Gewässerräumen

Gemeinden
Wartau, Sevelen, Buchs SG, Grabs

Gesuchstellerin
Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektma­nagement, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich

Gegenstand
Das Bauvorhaben sieht im Wesentlichen vor, die Strecken Sevelen – Buchs und Buchs – Buchs Nord zu einer Doppelspur auszubauen. Im Bahnhof Sevelen wird der Perron behindertengerecht verlän­gert und die Abstellgleise werden rückgebaut. Beim Bahnhof Buchs SG wird das bestehende Abstell­gleis um 300 m verlängert und die Fahrbahn erneuert. Die bereits ausser Betrieb genommenen Hal­tepunkte Weite-Wartau und Räfis-Burgerau werden rückgebaut.

Das Projekt erfordert eine temporäre Rodung mit Wiederaufforstung von 320 m2 und eine definitive Rodung mit Ersatzaufforstung von 481 m2 Wald. Überdies wird für die durch das Projekt umgelegten bzw. renaturierten Gewässer der Gewässerraum nach Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) festgesetzt und es müssen Bahnübergänge sowie Strassen- und Wegunterführungen tem­porär gesperrt werden.

Ein Überblick zum Projekt findet sich auf www.sbb.ch/rheintal. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

UVP-Pflicht
Das Bauvorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss dem Umwelt­schutzgesetz (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht bildet Teil der Gesuchsunterlagen.

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), dem Bundesge­setz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und nach dem Bundesgesetz über die Ent­eignung (EntG; SR 711).

Öffentliche Auflage
Die Planunterlagen können vom 11. Januar 2021 bis 9. Februar 2021 während den ordentlichen Öff­nungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
-     Gemeinde Wartau, Bauverwaltung, Poststrasse 51, 9478 Azmoos
-     Gemeinde Sevelen, Bauverwaltung, Rathaus, Hauptstrasse 54, 9475 Sevelen
-     Stadt Buchs SG, Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, 9471 Buchs SG
-     Gemeinde Grabs, Bauverwaltung, Lindenweg 4, 9472 Grabs

Aussteckung
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (Terrainveränderungen, Rodungen, Rechts­erwerb, etc.) werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.

Einsprachen
Einsprache kann erheben, wer nach dem VwVG und dem EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundes­amt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache er­hebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG i. V. m. Art. 35 – 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.

Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.

Ist aufgrund der aktuellen COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Bundesamt für Verkehr BAV (Tel. 058 483 05 55, sekretariatIN@bav.admin.ch).


Bern, November 2020    Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern

Plangenehmigung

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