Inhalt

Bauanzeige Margrit und Peter Toni

22. April 2010
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftPeter-Lutziger Toni und Margrit, Stadterwingert 1a, 7320 Sargans
GrundeigentümerPeter-Lutziger Margrit, Stadterwingert 1a, 7320 Sargans
ProjektverfasserOtto Schneider Wohnbau, Schulstrasse 35, 7302 Landquart
BauvorhabenNeubau Einfamilienhaus
LageRäfiserhalde, Parzelle Nr. 745

Das Baugesuch liegt vom 22. April 2010 bis 5. Mai 2010 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

Fusszeile