Bauanzeige HSH Installationstechnik AG
Bauherrschaft | HSH Installationstechnik AG, Langäulistrasse 35, 9470 Buchs |
Grundeigentümer | Parzelle Nr. 3343: Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs Baurecht Nr. 30143: HSH Installationstechnik, Langäulistrasse 35, 9470 Buchs |
Projektverfasser | Haltinner Architektur, Moosweg 11, 9470 Buchs |
Bauvorhaben | Büroerweiterung / Aufstockung |
Lage | Langäulistrasse 35, Parzelle Nr. 3343 |
Das Baugesuch liegt vom 23. Juni 2010 bis 6. Juli 2010 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.