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Bauanzeige HSH Installationstechnik AG

23. Juni 2010
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumpla-nung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftHSH Installationstechnik AG, Langäulistrasse 35, 9470 Buchs
GrundeigentümerParzelle Nr. 3343:
Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
Baurecht Nr. 30143:
HSH Installationstechnik, Langäulistrasse 35, 9470 Buchs
ProjektverfasserHaltinner Architektur, Moosweg 11, 9470 Buchs
BauvorhabenBüroerweiterung / Aufstockung
LageLangäulistrasse 35, Parzelle Nr. 3343


Das Baugesuch liegt vom 23. Juni 2010 bis 6. Juli 2010 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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