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Bauanzeige Thommen-Bosshart Daniel und Nicole

12. Juli 2010
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftThommen-Bosshart Daniel und Nicole, Altendorferstrasse 19, 9470 Buchs
Grundeigentümerdo.
ProjektverfasserSchlegel + Hofer, dipl. Architekten, Bahnhofstrasse 4, 9470 Buchs
BauvorhabenUm- und Anbau Wohnhaus
LageAltendorferstrasse 19, Parzelle Nr. 133

Das Baugesuch liegt vom 12. Juli 2010 bis 26. Juli 2010 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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