Bauanzeige Bahnhofstrasse
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG). Die Visiere sind gestellt — soweit zur Gewährleistung der Sicherheit (Art. 101 PBG) keine Erleichterungen angeordnet wurden (Art. 22 Abs. 2 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz [sGS 731.11; abgekürzt PBV]).
Bauherrschaft | HRS Real Estate AG, Walzmühlestrasse 48, 8501 Frauenfeld |
Grundeigentümer |
Baugesellschaft Hotel Bahnhof, zH Balz Wolfensberger, Schüracherstrasse 79, 8700 Küsnacht |
Projektverfasser | Staufer & Hasler Architekten AG, Industriestrasse 23, 8500 Frauenfeld |
Bauprojekt | Neubau «Chez Fritz»-Hochhaus |
Grundstück Nr. | 1770, 1774, 1775 |
Ort | Bahnhofstrasse |
Baugesuchs Nr. | 2021-313 |
Das Baugesuch und das Situationsmodell (1:200) liegen vom 1. September 2021 bis 14. September 2021 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht / Ansicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.