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Bauanzeige Brugger-Gabathuler Rolf und Christa

28. Januar 2011
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftBrugger-Gabathuler Rolf und Christa, Wiedenstrasse 17, 9470 Buchs
Grundeigentümerdo.
ProjektverfasserBrandis TSC AG, Grabenstrasse 15, 7000 Chur
BauvorhabenUm- und Anbau EFH
LageWiedenstrasse 17, Parzelle Nr. 3097

Das Baugesuch liegt vom 31. Januar 2011 bis 14. Februar 2011 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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