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Bauanzeige Buono Pizzeria AG

11. März 2011
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftBuono Pizzeria AG, Rheinaustrasse 1, 9470 Buchs
GrundeigentümerBernhard Brigger, Längglistrasse 4, 8104 Winterthur
ProjektverfasserMargot Köppel GmbH, Haagerstrasse 80, 9473 Gams
BauvorhabenUmbau Pizzeria Buono, Neugestaltung Garten- und Sitzplatz
LageRheinaustrasse 1, Parzelle Nr. 1785

Das Baugesuch liegt vom 11. März 2011 bis 24. März 2011 auf der Bauverwaltung Buchs
(Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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