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Bauanzeige Peter Sieber

9. Dezember 2011
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftPeter Sieber, Nebenbachweg 9, 9470 Buchs
Grundeigentümerdo.
ProjektverfasserRené Brassel, Hauptstrasse 27, 9477 Trübbach
BauvorhabenUmbau Einfamilienhaus
LageFlorastrasse 7, Parzelle Nr. 930

Das Baugesuch Nr. 11252 liegt vom 9. Dezember 2011 bis 22. Dezember 2011 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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