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Bauanzeige Sulzer Chemtech AG

8. Mai 2012
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftSulzer Chemtech AG, Sulzer-Allee 48, 8404 Winterthur
GrundeigentümerElkuch AG, Industriestrasse 4, 9470 Buchs
ProjektverfasserSulzer Chemtech AG, Sulzer-Allee 48, 8404 Winterthur
BauvorhabenTemporäre Aufstellung und Betrieb einer mobilen Kristallisationsanlage
LageIndustriestrasse 4, Parzelle Nr. 2125
   
Das Baugesuch Nr. 12093 liegt vom 08.05.2012 bis 21.05.2012 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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