Inhalt

Rechtskräftiger Entscheid zugunsten des Hochhausprojekts «Chez Fritz»

22. Dezember 2022

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen lehnte die Einwände gegen das «Chez Fritz»-Hochhaus am 25. Oktober 2022 ab. Da seitens der Beschwerdeführerin kein Weiterzug ans Bundesgericht erfolgte, sind der Teilzonenplan, die Änderung zur Ergänzung des Baureglements zur Schwerpunktzone und der Sondernutzungsplan «Chez Fritz» nun in Rechtskraft erwachsen.

Planerische Grundlagen sind rechtskräftig gelegt

Dies bedeutet, dass die planerischen Grundlagen zur Schaffung einer Schwerpunktzone sowie für den Bau des «Chez Fritz»-Hochhauses als rechtlich genehmigt gelten. Für den Baubeginn fehlt noch eine rechtskräftige Baubewilligung zum Baugesuch, das die Immobiliendienstleisterin HRS Real Estate AG bereits im August 2021 eingereicht hatte.

Stimmvolk hiess das Hochhausprojekt indirekt gut

Das Buchser Stimmvolk hiess den Bau eines Hochhauses auf dem «Chez Fritz»-Areal im Jahre 2016 indirekt gut. Mit dem rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen konnte nun eine weitere Hürde auf dem Weg zur Realisierung dieses bedeutenden Projektes übersprungen werden.

Weitere Auskünfte:

Stadtpräsident Daniel Gut, Telefon: 081 755 75 10, E-Mail: daniel.gut@buchs-sg.ch

Chez Fritz

Fusszeile