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Bauanzeige Rolf und Margrit Ulmer

11. Juni 2012
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftRolf und Margrit Ulmer, Volksgartenstrasse 11, 9470 Buchs
Grundeigentümerdo.
Projektverfasser Swisshaus AG, St. Jakobstrasse 21, 9004 St. Gallen
BauvorhabenNeubau Einfamilienhaus, Installation Wärmepumpe Luft-Wasser
 LageVolksgartenstrasse 11, Parzelle Nr. 1992
  

Das Baugesuch Nr. 12124/12125 liegt vom 11. Juni 2012 bis 25. Juni 2012 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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