Inhalt

Bauanzeige Müller Handels AG Schweiz

25. Oktober 2012
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).

BauherrschaftMüller Handels AG Schweiz, Industriestrasse 50, 5036 Oberentfelden
GrundeigentümerV.I. Citimmo AG, Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon
ProjektverfasserMüller Grosshandels Ltd. & Co. KG, Franzenhauser Weg 15,
89081 Ulm-Jungingen
Bauvorhaben1.Nachtrag zu Baubewilligung Nr. 10129 vom 25.10.2010: Fremdmieterausbau
LageBahnhofstrasse 47/49, Parzelle Nr. 3003


Das Baugesuch Nr. 12226 liegt vom 25. Oktober 2012 bis 07. November 2012 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

Fusszeile