Gemeindefusion Buchs/Sevelen
In Buchs und Sevelen sollen die Stimmbürgerschaften am 9. Juni 2013 in einer Grundsatzabstimmung über die Einleitung eines Vereinigungsverfahrens befinden. Bei einem Ja sowohl in Buchs als auch in Sevelen erhalten die Behörden den Auftrag, alle notwendigen Abklärungen zu treffen und einen Vereinigungsbeschluss zu erarbeiten. Ein Ja an dieser Grundsatzabstimmung hat noch nicht die Vereinigung der beiden Gemeinden Buchs und Sevelen zur Folge. Bei einem Ja werden die Behörden vertiefte Abklärungen treffen und einen Vereinigungsbeschluss ausarbeiten, der die Organisationsform einer vereinigten Gemeinde und die Konsequenzen zum Beispiel auf den Finanzhaushalt aufzeigt. Über den Vereinigungsbeschluss hätten die Stimmbürger beider Gemeinden an einer weiteren Abstimmung zu entscheiden. Bei einem Nein in Buchs und/oder Sevelen wird das Vereinigungsprojekt in dieser Form abgebrochen. Die Arbeit würde eingestellt und das Vorhaben wäre gescheitert.
Die Grundsatzabstimmung an der Urne ist nur dann möglich, wenn die Bürgerversammlung vorgängig einer Teilrevision der Gemeindeordnung zur Kompetenzverschiebung an die Urne zustimmt.