Vorankündigung Strukturdatenerhebung 2024 für direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe und Privatpersonen
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St.Gallen durch.
Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen (Klauen- und Huftiere, Geflügel, Bienen) sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen.
Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt.
Betriebstypen |
Zeitraum |
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe |
19. Februar 2024 bis 1. März 2024 |
Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen |
18. bis 31. März 2024 |
Die betroffenen Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter und Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.