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Bauanzeige Hans und Denise Huber-Wohlgensinger

4. April 2013
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftHans und Denise Huber-Wohlgensinger, Rietlistrasse 10, 9470 Buchs
GrundeigentümerHans Huber-Wohlgensinger, Rietlistrasse 10, 9470 Buchs
ProjektverfasserBarão-Hutter Atelier, Zurlindenstrasse 134, 8003 Zürich
BauvorhabenEnergetische Gebäudesanierung, Aufstockung Dachgeschoss
LageRietlistrasse 10, Parzelle Nr. 1554


Das Baugesuch Nr. 13058 liegt vom 04. April 2013 bis 17. April 2013 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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