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Bauanzeige Radio Ostschweiz AG

16. April 2013
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).

BauherrschaftRadio Ostschweiz AG, Bionstrasse 4, 9001 St. Gallen
GrundeigentümerSwisscom Broadcast AG, Bern, Ostermundigenstrasse 99, 3050 Bern
ProjektverfasserHitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, Postfach, 3048 Worblaufen
BauvorhabenAntennenanlage Buchserberg, Installation neue Antennen für Radio FM1
LageBuchserberg, Parzelle Nr. 740


Das Baugesuch Nr. 13067 liegt vom 16. April 2013 bis 29. April 2013 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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