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Bauanzeige Sunrise Communications AG

2. Mai 2013
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftSunrise Communications AG, Binzmühlestrasse 130, 8050 Zürich
GrundeigentümerSchweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG,
Bundesgasse 35, 3001 Bern
Projektverfasserarchitekten:rlc ag, Thalerstrasse 10, 9424 Rheineck
Bauvorhaben3. Nachtrag zu BG 10243, Mieterausbau Sunrise
LageBahnhofstrasse 18, Parzelle Nr.1591


Das Baugesuch Nr.13077 liegt vom 02. Mai 2013 bis 15. Mai 2013 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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