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Bauanzeige Schrybi AG

9. Juli 2013
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).

Bauherr<span face="">Schrybi AG, Bahnhofstrasse 27, 9470 Buchs</span>
Grundeigentümer<span face="">Bernina Verwaltungs AG, vertreten durch
ACV Infra AG, Grünaustrasse 25, 9471 Buchs</span>
ProjektverfasserSchlegel + Hofer AG, Bahnhofstrasse 4, 9471 Buchs
BauvorhabenMieterausbau „Schrybi AG“
LageBahnhofstrasse 54, Parzelle Nr. 3111



Das Baugesuch Nr. 13142 liegt vom 9. Juli 2013 bis 22. Juli 2013 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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