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Bauanzeige V.I. Citimmo AG

9. September 2013
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).

BauherrschaftV.I. Citimmo AG, c/o Vögele Immobilien AG, Eichenstrasse 2,
8808 Pfäffikon
Grundeigentümerdo.
ProjektverfasserGisel + Partner AG, Friedenstrasse 14, 9320 Arbon
BauvorhabenNeue Eingangssituation
LageBahnhofstrasse, Parzelle Nr. 3003


Das Baugesuch Nr. 13185 liegt vom 9. September 2013 bis 23. September 2013 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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