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Bauanzeige Korifan SA

11. Dezember 2013
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).

BauherrschaftKorifan SA, Zugerstrasse 77, 6340 Baar
GrundeigentümerCredit Suisse AG, Paradeplatz 8, 8001 Zürich
ProjektverfasserDaniel Huber Architektur GmbH, Kirchbühlweg 12, 7206 Igis
BauprojektMieterausbau Coiffeur Gidor
Grundstück Nr.2967, Gebäude Nr. 2581
OrtBahnhofstrasse 48
Baubewilligungs Nr.2013-1722

Das Baugesuch liegt vom 11.12.2013 bis 27.12.2013 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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