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Bauanzeige Zebra Fashion AG

16. Januar 2014
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftZebra Fashion AG, Ueberlandstrasse 99, 8600 Dübendorf
GrundeigentümerPersonalfürsorgestiftung edifondo, Postfach 188, Stauffacherstrasse 7, 3000 Bern
ProjektverfasserZebra Fashion AG, Ueberlandstrasse 99, 8600 Dübendorf
BauprojektMieterausbau Zebra Fashion AG
GrundstückNr. 3146; Gebäude Nr. 2540
OrtBahnhofstrasse 26
Baubewilligungs Nr.2014-27

Das Baugesuch liegt vom 16. Januar 2014 bis 29. Januar 2014 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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