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Bauanzeige Mobilezone AG

19. August 2014
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftMobilezone AG, Riedthofstrasse 124, 8105 Regensdorf
GrundeigentümerDomenig Immobilien AG, Belmontstrasse 1, 7000 Chur
ProjektverfasserMeier Walter, Laden-Organisation, Wiesenstrasse 15, 8954 Geroldswil
BauprojektMieterausbau Mobilezone (Assek. Nr. 4180) Mobilezone AG Handy-Shop
Grundstück Nr.3005, Gebäude Nr. 4180
OrtBahnhofstrasse 43
Baubewilligungs Nr.2014-745


Das Baugesuch liegt vom 19. August 2014 bis 1. September 2014 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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