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Bauanzeige Schwendener Bruno

1. September 2014
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftSchwendener Bruno, Meisenweg 1, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerSchwendener Bruno, Meisenweg 1, 9470 Buchs SG
ProjektverfasserSchwendener Bruno, Meisenweg 1, 9470 Buchs SG
BauprojektAbbruch Scheune (Assek. Nr. 1485) und Neubau Schopf
Grundstück Nr.1343;  Gebäude Nr. 1485
OrtMeisenweg 1
Baubewilligungs Nr.2014-755

Das Baugesuch liegt vom 1. September 2014 bis 15. September 2014 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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