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Bauanzeige Swica Krankenkasse AG

28. Oktober 2014
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftSwica Krankenkasse AG
z.H. Beat Bannwart, Römerstrasse 38, 8401 Winterthur
GrundeigentümerSchweiz. Mobiliar Versicherungsgesellschaft, Bundesgasse 35, 3011 Bern
Projektverfasserarchitekten:rlc ag, Thalerstrasse 10, 9424 Rheineck

Bauprojekt
Mieterausbau (Assek. Nr. 4644) Swica Krankenkasse AG
Grundstück Nr.1591; Gebäude Nr. 4644
Ort
Bahnhofstrasse 18
Baubewilligungs Nr. 2014-834

Das Baugesuch liegt vom 28. Oktober 2014 bis 10. November 2014 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird

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