Bauanzeige Guntli Stefan und Sara, Kreuzgasse 2d
Bauherrschaft | Guntli Stefan und Sara, Kreuzgasse 2d, 9470 Buchs SG |
Grundeigentümer | Guntli Stefan und Sara, Kreuzgasse 2d, 9470 Buchs SG |
Projektverfasser | SWISSHAUS AG, St. Jakob-Strasse 21, 9004 St. Gallen |
Bauprojekt | Neubau EFH mit Carport mit Grundwasserabsenkung |
Grundstück | Nr. 1256; Gebäude Nr. 1516 / 1517 |
Ort | Stationsstrasse 25 |
Baubewilligung | Nr. 2015-110 |
Das Baugesuch liegt vom 23. Februar 2015 bis 9. März 2015 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.