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Bauanzeige Guntli Stefan und Sara, Kreuzgasse 2d

23. Februar 2015
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftGuntli Stefan und Sara, Kreuzgasse 2d, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerGuntli Stefan und Sara, Kreuzgasse 2d, 9470 Buchs SG
ProjektverfasserSWISSHAUS AG, St. Jakob-Strasse 21, 9004 St. Gallen
BauprojektNeubau EFH mit Carport mit Grundwasserabsenkung
GrundstückNr. 1256; Gebäude Nr. 1516 / 1517
OrtStationsstrasse 25
BaubewilligungNr. 2015-110

Das Baugesuch liegt vom 23. Februar 2015 bis 9. März 2015 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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