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Bauanzeige Cerezo Tomas und Strässle Karin

24. Juni 2015
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumpla-nung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftCerezo Tomas und Strässle Karin, Iddastrasse 16, 9008 St. Gallen
Grundeigentümer Parzelle Nr. 3481:Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
Grundeigentümer Baurecht Nr. 30182:Cerezo Tomas und Strässle Karin, Iddastrasse 16, 9008 St. Gallen
ProjektverfasserGebrüder Schöb AG, Karmaad 28, 9473 Gams
BauprojektNeubau Einfamilienhaus mit thermischer Solaranlage Dach
Grundstück Nr.3481/BR30182 Gebäude Nr. -
OrtRäfiserhalde 6
Baubewilligungs Nr.2015-347

Das Baugesuch liegt vom 24. Juni 2015 bis 7. Juli 2015 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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