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Bauanzeige SPARTA Bouldering AG

1. Juli 2015
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumpla-nung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftSPARTA Bouldering AG, Fabrikstrasse 16, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerParzelle Nr. 1802:
Ortsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
Baurecht Nr. 30065:
Glatzeder Britta, Dreimühlenstrasse 13, 80469 München, Deutschland, Lossau-Glatzeder Karin, Briennerstrasse 54a, 80333 München, Deutschland
ProjektverfasserSPARTA Bouldering AG, Fabrikstrasse 16, 9470 Buchs SG
BauprojektUmnutzung Halle Teil Süd (Assek. Nr. 3799) zu Boulderhalle mit Reklame
GrundstückNr. 1802/BR 30065 Gebäude Nr. 3799
OrtFabrikstrasse 16
BaubewilligungNr. 2015-359

Das Baugesuch liegt vom 1. Juli 2015 bis 14. Juli 2015 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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