Registrierung von Nutztierhaltungen
Insbesondere Klein- und Kleinsthaltungen sind dem LWA und dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) nur teilweise bekannt. In Hinblick auf ein mögliches Geschehen mit einer hochansteckenden Tierseuche (z.B. Geflügelpest, Vogelgrippe) stellt diese Tatsache ein ernsthaftes Problem dar, da im Seuchenfall alle Geflügelhalter angeschrieben werden müssen, damit sie entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen können.
Aus diesem Grund sind die Gemeinden auf die Mithilfe aller Nutztierhalter angewiesen. Bei den Strukturdatenerhebungen 2016 sind insbesondere auch landwirtschaftliche und private Haltungen von Hausgeflügel ab 10 Tieren (dazu gehören Vögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel und Laufvögel; also Hühner, Fasane, Wachteln, Gänse, Enten, Schwäne und Strausse) bei der Stadtverwaltung Buchs (Finanzverwaltung, Verantwortliche Landwirtschaft) zu melden.
Herzlichen Dank für die wertvolle Mithilfe.