Inhalt

Bauanzeige Hotel Buchserhof AG

18. April 2016
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftHotel Buchserhof AG, Grünaustrasse 2, 9470 Buchs SG
GrundeigentümerHotel Buchserhof AG, Grünaustrasse 2, 9470 Buchs SG
ProjektverfasserBeck Konzept AG, Gewerbezone 82, 6018 Buttisholz
BauprojektUmbauarbeiten Hotel Buchserhof (Assek. Nr. 3692/604) / Eingang Süd Wiederöffnung / Plattformlift-IV Süd / Farbkonzept Fassade (Hotel/Restaurant)
GrundstückNr. 3013; Gebäude Nr. 3692/604
OrtGrünaustrasse 2
BaubewilligungsNr. 2016-195

Das Baugesuch liegt vom 18. April 2016 bis 2. Mai 2016 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

Fusszeile