Bauanzeige Beauty Trend
9. Mai 2016
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
Das Baugesuch liegt vom 9. Mai 2016 bis 23. Mai 2016 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Bauherrschaft | Beauty Trend, Grünaustrasse 1, 9470 Buchs SG |
Grundeigentümer | Swisscanto Anlagestiftung, Europaallee 39, 8004 Zürich |
Projektverfasser | Toni Scherrer Innenarch. GmbH, Postfach 342, Jurastrasse 58, 5430 Wettingen |
Bauprojekt | Mieterausbau (Assek. Nr. 4188) Coiffure / Kosmetik "Beauty Trend" |
Grundstück | Nr. 3018; Gebäude Nr. 4188 |
Ort | Bahnhofstrasse 21 |
Baubewilligungs | Nr. 2016-226 |
Das Baugesuch liegt vom 9. Mai 2016 bis 23. Mai 2016 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.