Räumung von Urnennischen / Urnengräbern / Erdbestattungsgräbern auf dem Friedhof
Die Grabesruhe für die Urnennischen (unterer Friedhof) ist abgelaufen von Personen, die vom 6. Januar 2005 bis 5. Dezember 2006 gestorben sind. Zweitbeisetzungen bei welchen die Grabesruhe nicht abgelaufen ist, werden nach rechts verschoben.
Die Grabesruhe für die Urnengräber (unterer Friedhof) ist abgelaufen von Personen, die vom 27. November 2001 bis 24. Dezember 2006 gestorben sind.
Die Grabesruhe für die Erdbestattungsgräber (oberer Friedhof) ist abgelaufen von Personen, die vom 30. Dezember 1995 bis 29. November 1996 gestorben sind.
Sofern Angehörige es wünschen, Nischenplatten/Grabsteine und/oder Urnen von Verstorbenen abzuholen, bitten wir diese, sich bis spätestens 30. November 2016 mit unserer Bauverwaltung, Herr Guido Bättig (Tel. 081 755 75 83), in Verbindung zu setzen, um einen Abholtermin vereinbaren zu können.
Nach Ablauf dieser Frist wird über die Nischenplatten/Grabsteine entschädigungslos verfügt und die Asche der Verstorbenen ins Gemeinschaftsgrab beigesetzt (Art. 27 VV zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen).
Die Aufhebung der Urnennischen/Erdbestattungsgräber erfolgt durch unser Werkhofpersonal voraussichtlich zwischen Januar und März 2017.
Zugehörige Objekte
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